Interessanterweise war eine schnelle FW-Reaktion auf unseren Antrag für eine „Baumschutzverordnung“, dass eine „Grünschutzverordnung“ fehle und eine Baumschutzverordnung nur die Hälfte des Themas abdecken würde und zudem die Verwaltung schon lange beauftragt sei anhand einer Mustersatzung eine „Grünschutzverordnung“ auszuarbeiten.
Es gibt keine Mustersatzung für eine wie immer geartete „Grünschutzverordnung“. Wir erarbeiten deshalb gerade eine „Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung – FGS)“. Der Antrag hierzu folgt…
Die Freiflächengestaltungssatzung kommt dem Anliegen zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern (§ 1 Art. 1a BayNatSchG), nach und verpflichtet sowohl die Gemeinde als auch die Bürger*innen, aktiv am Erhalt der Artenvielfalt mitzuwirken.