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Du willst dich für eine GRÜNE Ortspolitik einsetzen, die Aystetten ökologisch, nachhaltig und zukunftsfähig machen will? Du willst eine Stimme haben im Diskurs um die besseren Wege zur Klima- und Energiewende, zu Artenschutz und bezahlbarem ÖPNV in unserem Dorf? Dann bist Du bei uns richtig.


Wir werden nicht im gleichen Maße wie andere Parteien von großen Geldgebern unterstützt. Wir brauchen deine Spende(n) und, noch besser, deine Mitgliedsbeiträge.

Veranstaltungen, Infomaterial und Plakate können von uns mit vielen guten Ideen und natürlich der notwendigen finanziellen Ausstattung geleistet werden.

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Spenden

Wenn du unsere nachhaltige Politik finanziell unterstützen möchtest, dann überweise deine Spende bitte an:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Augsburg Land
IBAN: DE91 7209 0000 0001 5092 09
BIC: GENODEF1AUB
Verwendungszweck: Spende für OV Aystetten

WICHTIG: Um Zuordnungsprobleme und Rückfragen zu vermeiden, gib bitte im Verwendungszweck des Überweisungsformulars unbedingt „SPENDE FÜR OV AYSTETTEN“ an.

Vielen Dank für deine Hilfe!

Gut zu wissen:
Wenn du z. B. 100,00 € spendest, erhalten wir zusätzlich 45,00 € vom Staat und du sparst dir 50,00 € Steuern.*

*Steuerlicher Hinweis:
Beiträge und Spenden an Bündnis 90/Die Grünen können nach § 34g EStG bis zu 1.650 Euro zur Hälfte von der zu zahlenden Lohn- oder Einkommensteuer direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beträge können bis zu weiteren 1.534 Euro als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG geltend gemacht werden. Diese Beträge verdoppeln sich bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen wir mit Namen und Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlichen. Siehe auch hier

*Hinweis zur Parteienfinanzierung:
Neben Geld für die Wahlergebnisse erhalten die Parteien Geld vom Staat für Spenden. Aufgrund der bundesstaatlichen Bezuschussung von „Kleinspenden“ erhalten wir zu deinem Spendenbetrag eine staatliche Zulage. Spenden von natürlichen Personen werden im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien mit 0,45 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens 3.300 Euro berücksichtigt. Siehe auch hier.