Keine Erhöhung der Kreisumlage 2021

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In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2021 kritisierte Gemeinderat Anton Rauberger (FW) in seiner Haushaltsrede, dass die Kreisumlage von Jahr zu Jahr steige. Mit einem verbalen Seitenhieb Richtung 3. BGMin und Kreisrätin Ursula Reichenmiller-Thoma forderte er die Kreisräte auf, dass „die sich doch auch mal darum kümmern sollen.“

In ihrer Antwort stellte 3. BGMin und Kreisrätin Reichenmiller-Thoma klar, dass die Kreisumlage in diesem Jahr nicht gestiegen, sondern mit 1,975 Mio EUR gleichgeblieben ist.

3. BGMin und Kreisrätin Reichenmiller-Thoma führte weiter aus, dass die Bezirksumlage deutlich gestiegen ist, also die Abgabe, die der Bezirk Schwaben vom Landkreis fordert. Einerseits führt die Corona-Pandemie durch vermehrte soziale Aufgaben zu größerem Finanzbedarf. Zu erwähnen sind dabei die gestiegenen Fallzahlen in den sozialpsychiatrischen Ambulanzen und der stationären Versorgung in den Bezirkskliniken. Andererseits sind den Bezirken neue Aufgaben zugewiesen worden.

Der Kreistag hat sich ausführlich mit dem Problem beschäftigt, ob die gestiegene Bezirksumlage in irgendeiner Form in die Kreisumlage einfließen soll und der Hebesatz für die Kommunen erhöht wird.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie Landrat Dr. Martin Sailer kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass dieses Jahr der Landkreis die gestiegenen Kosten ganz übernimmt und nicht an die Kommunen weiterreicht. Der Kreistag will damit ein Zeichen setzen, dass allen Kreisrätinnen und -räten bewusst ist, dass die Kommunen durch die Corona-Pandemie finanziell auch mehr belastet sind, dass z. T. die Gewerbesteuer wegbricht und die Anteile an der Einkommenssteuer sinken.

Allerdings können die Kreistagsmitglieder nicht garantieren, dass es im nächsten Jahr 2022 genauso sein wird. Es wird davon abhängig sein, wie lang die Corona-Pandemie noch dauert, wie sich die Pandemiefolgen wirtschaftlich und im Sozialgefüge auswirken, d. h. ob der Bezirk 2022 nochmals die Bezirksumlage erhöhen muss.

Hintergrund

Die Kreisumlage ist der Finanzausgleich, den der Landkreis zur Finanzierung landkreiseigener Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden fordert.

Ihre Grundlage ist die Steuerkraft der Gemeinden sowie deren Schlüsselzuweisungen. Von dieser Umlagegrundlage wird ein bestimmter von-Hundert-Satz als Kreisumlagesatz definiert, den der Kreistag beschließt.

Der Bezirk finanziert sich zu einem beträchtlichen Teil von der Bezirksumlage, die die bezirksangehörigen Landkreise an den Bezirk Schwaben abführen müssen.

Die neuen Aufgaben ergeben sich aus zwei Gesetzesänderungen bzw. Neufassungen:
  1. das Angehörigen-Entlastungsgesetz (Unterhaltsentlastung für Angehörige in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe), dessen Leistungen bisher die Kommunen bezahlt haben und jetzt auf die Bezirke abgewälzt wurden, und
  2. das Bundesteilhabegesetz (Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderung).
Quelle: Bezirksumlage | Bild: BR | Gefunden am 14.05.2021 unter https://br.de/s/wsBLN6