Schwierigkeiten bei Baumpflanzungen entlang von Straßen, Geh- und Radwegen

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So manch eine*r wird sich sicherlich schon des Öfteren gefragt haben, warum die überörtlichen Straßen zwischen den Städten und Gemeinden kaum mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden und Radler*innen durch öde Landschaften strampeln müssen, ohne Schatten oder Regenschutz. Vielleicht fände man auch eine Allee schön, aber die gibt es kaum noch.

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Bäume am Straßenrand könnten wenigstens zum Teil die Flächenversiegelung des Straßenbaus kompensieren, die Überhitzung im Sommer mildern und zur naturnahen Gestaltung der Landschaft beitragen.


Unsere GRÜNE Fraktion beantragt deshalb regelmäßig im Bauausschuss bei Straßenbaumaßnahmen solche Baumpflanzungen und scheitert damit.


Fachliche bzw. rechtliche Hürden verhindern aber die Bäume.

In der heutigen Sitzung wurde von der Bauverwaltung deshalb ein Überblick über die einzuhaltenden Vorschriften gegeben, die beim Bau von Straßen maßgeblich sind.

Generell verlangt zwar das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen die Erhaltung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit der Landschaft sowie historischer Kulturräume. Es verpflichtet dazu, das Landschaftsbild bei Eingriffen landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

Allerdings sind demgegenüber zahlreiche technische Vorgaben in zu beachtenden Vorschriften und Richtlinien vorhanden, die eine Bepflanzung aus rechtlichen Gründen unmöglich machen. Natur- und Landschaftsschutzrecht bleibt demgegenüber in nahezu allen Fällen buchstäblich „auf der Strecke“.

Der Deutsche Städtetag fordert seit Jahren vergeblich, das Straßenverkehrsrecht zu reformieren, damit Kommunen individueller auf örtliche Situationen reagieren können.

Trotz moderner Technik der Autos, mit der Unfalltote in starkem Maße vermieden werden, wird an den veralteten Regelungen festgehalten. Und Geschwindigkeitsbegrenzungen, die das Pflanzen von Bäumen wieder besser möglich machen würden, scheitern an den Regelungen der StVO. Zweifelsohne ist jeder Schwerverletzte und jeder Unfalltote einer zu viel, aber auch jeder Klimatote ist einer zu viel.

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Leider werden gegen eine Baumbepflanzung auch noch Argumente ins Feld geführt wie erhöhte Rutschgefahr durch nasses Laub, Unfallgefahren durch überfrierende Nässe unter Bäumen und Sträuchern. Letztlich sei der Pflegeaufwand von Bäumen und Sträuchern am Straßenrand bzw. an Geh- und Radwegen hoch. Rückschnitte und Kontrollen auf Standfestigkeit, auf Windbruch, auf Baumkrankheiten usw. seien auch ein Problem erhöhten Personalbedarfs und Maschineneinsatzes …

Zur ausführlichen Zusammenfassung der Vorschriften und Richtlinien zur Bepflanzung neben den Straßen geht’s hier.

Offensichtlich darf uns Klimaschutz und Landschaftspflege nichts kosten.

Auch hierfür braucht es bei der Bundestagswahl einen Wechsel zu wirklich GRÜNER Politik, denn Lippenbekenntnisse und Baumumarmungen helfen hierbei nicht weiter.