Leitlinie zum Energiestandard bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen des Landkreises Augsburg 21. Juni 20213. Juli 2021 Foto: Michael Gaida auf pixabay In der Bauausschusssitzung des Kreistags wurde am 07.06.2021 auch die Leitlinie zum Energiestandard bei zukünftigen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen für landkreiseigene Liegenschaften beschlossen. Diese setzt Vorgaben für Primärenergiebedarf, Anteil erneuerbarer Energien, hoher Dämmstandard der Gebäudehülle, Optimierung hinsichtlich Wärmebrücken sowie weitere technische Anforderungen fest. Der Anregung der GRÜNEN folgend, wurde in die Leitlinie auch die relativ neu entwickelte Bauteilaktivierung von schweren Massen aufgenommen (als Flächenkühlung unter „sommerlicher Wärmeschutz“ mitbedacht), um auf einen weiteren Baustein zukünftiger Energiesysteme vorbereitet zu sein. Als Randbedingung für die Wirtschaftlichkeitsberechnung werden auch die zukünftigen Unterhaltskosten durch Bepreisung des CO2-Ausstoßes miteingerechnet. Auf Vorschlag der GRÜNEN Ausschussmitglieder wurde die Formulierung dahingehend verändert, dass anstelle des aktuell gültigen CO2-Preises von 55,00 EUR/t die Einrechnung auf der Grundlage des zukünftig jeweils gültigen CO2-Preises erfolgt. Mit der neuen Leitlinie werden in Zukunft Entscheidungen zu Klimaneutralität objektiveren Kriterien unterworfen. Praesentation_Leitlinie_EnergieStandard_01Praesentation_Leitlinie_EnergieStandard_02Praesentation_Leitlinie_EnergieStandard_03Praesentation_Leitlinie_EnergieStandard_04Praesentation_Leitlinie_EnergieStandard_05 Der Landkreis Augsburg wird seinem Anspruch als Vorbild im Gebäude-Sektor gerechter und kommt seinem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 näher.