Informationen zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause am 29.07.2021, 19:00 Uhr im Bürgersaal 25. Juli 202125. Juli 2021 Die Bauangelegenheiten (TOP 3) dürften diesmal interessant werden und ein Lehrstück zu unseren Bebauungsplänen im Dorf werden: Der Ober schlägt den Unter bzw. das Landratsamt genehmigt Bauanträge, die wir Gemeinderätinnen und -räte ablehnen, undwenn alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden, dürfen wir rein rechtlich ein Bauvorhaben gar nicht ablehnen. Da nützen leider auch Proteste der Nachbarn nichts. In den letzten 12 Jahren wurde es versäumt, Bebauungspläne zukunftsorientiert und nachhaltig anzupassen. HintergründeBaufenster sind vorgesehen, damit der Bauherr innerhalb der Baugrenze bauen kann. Durch eine großzügige Festlegung der Baufenster in den Bebauungsplänen soll eine gewisse Freiheit in der Gestaltung des neuen Hauses gewährleistet werden. Inzwischen ist es häufig so, dass das gesamte Baufenster bis auf die Baugrenze bebaut wird. Das hat teilweise eine massive Bebauung zur Folge, jeder Zentimeter Baugrund wird ausgefüllt. Dies ist u. A. den gestiegenen Grundstückspreisen geschuldet, bei denen das Maximum an Wohnfläche bzw. Wohneinheiten aus dem Grundstück herausgeholt werden soll. Andererseits sind Immobilien zu einer nachgefragten Geldanlage geworden.Für uns als Gemeinderätinnen und -räte führt dies immer häufiger zu der grotesken Situation, dass im Landratsamt entschieden wird, wenn gewisse Parameter des Bebauungsplanes eingehalten werden (Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Dachneigung, Anzahl der Vollgeschosse usw.), dann wird das Bauvorhaben genehmigt. Das Landratsamt ist die übergeordnete Baubehörde. Für uns als Gemeinderätinnen und -räte wird es immer schwieriger zu argumentieren, was an Baukörpern ins Dorf passt und was nicht, denn Innenverdichtung innerhalb der Gemeindegrenzen geht vor, zumal die Gemeinde nicht beabsichtigt, neue Baugebiete auszuweisen. Auch der Tagesordnungspunkt 10: „Zuschüsse 2021 lt. Haushaltsplan“ wird für viele Vereinsmitglieder nicht nur informativ werden. Die Beauftragten für Vereine und Kultur GR Patrick Junker und GR Thorsten Meynen haben ein transparentes System entwickelt, wie Vereinszuschüsse gerechter ermittelt und verteilt werden können. Bisher war es wohl so, dass in der Verwaltung Anträge über Zuschusshöhen abgegeben wurden, bzw. manche Vereine glaubten, dass die Zuschüsse jährlich ganz selbstverständlich von alleine fließen, ohne dass es einer Begründung für die Höhe bedürfe. Das wird so nicht mehr gehen. Die Bürgeranfragen (TOP 11) sind wunschgemäß ans Ende des öffentlichen Teils gerückt und wird nun in TOP 6 auch in unserer Geschäftsordnung so verankert. Zur gesamten Tagesordnung geht’s hier.