DB Ulm – Augsburg: Die Vorschlagstrasse ist festgelegt 3. August 20243. August 2024 © DB InfraGO Die präferierte Vorschlagstrasse des Bahnausbaus Ulm – Augsburg steht seit 21.06.2024 fest. Diese wurde in der Kreistagssitzung am 22.07.2024 den Kreistagsmitgliedern von Herrn Baumann, Leiter Projektplanung der DB InfraGO, vorgestellt, insbesondere die Planungen, die den Landkreis Augsburg betreffen. Kreisrätin und 3. BGMin Ursula Reichenmiller-Thoma bot im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 25.07.2024 an, unter dem TOP Bekanntgaben / Verschiedenes zu berichten. Bisherige Informationen im Gemeinderat In der Sitzung im November 2023 wurde der Gemeinderat informiert, dass die Gemeinden von der DB aufgefordert sind, im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Stellungnahmen zum Bahnprojekt abzugeben. Der Gemeinderat wollte sich im Dezember nochmals mit dem Thema DB-Ausbau befassen und beauftragte die Verwaltung, eine Stellungnahme vorzubereiten, die in der Dezembersitzung maßgeblich von der 3. BGMin erweitert wurde (Punkt 2 – 4). Da die Trasse nördlich der Autobahn verlaufen soll, sah die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats die Gemeinde Aystetten nicht als unmittelbar betroffen an. Im Vorfeld gab es im Zuge des Raumordnungsverfahrens mehrere Resolutionen von Bürgermeister*innen mit ihren Gemeinden und solidarischen Bürgermeister*innen, die von der Trasse entlang der BAB 8 betroffen sind. So konnten Planungen bei Hirblingen, Täfertingen, Adelsried, Neusäß, GVZ u. a. verbessert werden, Zusmarshausen konnte erreichen, dass es nicht nur einen technischen Halt im Wald bei Wollbach, sondern wahrscheinlich einen Bahnhof bekommt, dass der Hauptbahnhof Augsburg ertüchtigt werden muss, damit der Fernverkehr nicht zulasten des Regionalverkehrs geht usw. Der Gemeinderat Aystetten hat keine Kenntnis darüber, ob Aystetten in den Sonder-Gesprächsrunden der Bürgermeister*innen der betroffenen Gemeinden samt ihren MdLs und MdBs mit dem Planungsverantwortlichen der DB, Herrn Baumann, vertreten war, ob Resolutionen mitunterschrieben wurden. Raumordnungsverfahren abgeschlossen Die Regierung von Schwaben hat nach Abwägung der Belange der Bürgerinnen und Bürgern, der Kommunen und der Verbände das Raumordnungsverfahren für das Bahnprojekt Ulm – Augsburg zum 01.06.2024 abgeschlossen. Berücksichtigt wurden rund 150 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen oder öffentlichen Stellen, die intensiv geprüft und eingearbeitet wurden. Gegen die landesplanerische Beurteilung können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Aus den möglichen Trassen des Raumordnungsverfahrens legte die DB ihre Vorschlagtrasse fest. Gemeinderatssitzung 25.07.2024: Kurzbericht und aktuelle Karte der Vorschlagstrasse im Bereich Aystetten Die DB InfraGO (früher DB Netz AG) hat die Vorschlagstrasse unter vielen Kriterien wie z. B. Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit als beste Variante festgelegt. Wichtigste Forderungen des Kreistags spezifiziert für diese Vorschlagsvariante: Einschnitte für die betroffenen Gemeinden so gering wie möglich (Lärm, Flächenverbrauch und Natur/Biotope) Mehrwert für die Region (Viergleisiger Ausbau Augsburg – Donauwörth, Verbesserung des Taktes im SPNV zum 15 min-Takt, Ertüchtigung HBF Augsburg, Reaktivierung der Bahnhalte Mödishofen, Vogelsang und Hirblinger Straße) Viergleisiger Ausbau Ulm – Augsburg darf nicht zur Vernachlässigung des barrierefreien Ausbaus der Bestandsstrecke führen, d.h. Ertüchtigung der 2-gleisigen Bestandsstrecke und Neubau der 2-gleisigen Fernverkehrsstrecke entlang der BAB 8. Forderungen der Gemeinde Aystetten (Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2023): Lärmimmissionen sollen für die Bürger*innen der Gemeinde Aystetten ausgeschlossen werden Neubaustrecke darf nicht zu Lasten der Bestandsstrecke gehen und der Regionalzugverkehr (bedarfsgerecht/in kurzen Taktzeiten) soll erhalten und barrierefrei ausgebaut werden Im Falle eines Neubaus der Trasse entlang der BAB 8 oder einer Untertunnelung soll der Eingriff in die Natur so gering wie möglich gehalten werden Der Zugang zum Erholungsgebiet des Naturparks Augsburg – Westliche Wälder soll uneingeschränkt erhalten bleiben Lärmschutz im Schienenverkehr Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zum Lärmschutz: Wenn es bereits eine Lärmvorbelastung durch Straßen, Autobahnen gibt, dann muss die Lärmbelastung der Bahn zusammen mit der Vorbelastung durch die Straße, Autobahn gemeinsam betrachtet werden und muss darauf abgestimmt werden. D.h. die Lärmbelastungen werden addiert und dürfen tagsüber zusammen 60 dB und nachts 45 dB nicht überschreiten. Es soll eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h gefahren werden können. Im Bereich Augsburg – Zusmarshausen werden maximal 220 – 250 km/h gefahren werden können, weil der ICE 21 km braucht, um auf die Geschwindigkeit von 300 km/h zu kommen und 21 km zum Verlangsamen und Anhalten bei Zusmarshausen. Die Strecke A-HBF bzw. technischer Halt GVZ bis Zusmarshausen beträgt ca. 30 km. Strecke Augsburg – Ulm Von Augsburg verläuft die Trasse zuerst parallel zur Strecke A – Donauwörth, biegt ca. in Höhe IKEA nach Westen um das GVZ ab und unterquert die Autobahn vor der Anschlussstelle Neusäß. Das GVZ erhält einen Nord- und einen Südanschluss. Parallelführung entlang der BAB 8 auf der nördlichen Seite. Im Bereich Hirblingen gibt es eine 10 m Tieflage mit Stützmauer. Wenn die Stadt Gersthofen für Hirblingen einen Deckel verlangt, wird der Autobahnlärm nicht mitgerechnet, weil es dann Tunnelbauweise ist. Berganstieg mit max. 8 Promille Steigung wegen des Güterverkehrs, beim Ortsgebiet von Aystetten verläuft die Trasse von der Höhe her gleichauf mit der A 8 nördliche Seite. Nördlich von der Josef-Mörtl-Straße (Luftlinie) und nördlich A 8 geht’s in den Tunnel, d. h. nach dem Gailenbacher Biotop und der Schwefelquelle. Im Tunnel wird die A 8 gekreuzt auf die Südseite. Die Tunnel-Ein- bzw. -ausfahrt ist die größte Lärmquelle wegen Luftverwirbelungen. Der ICE kommt vor der Autobahnkapelle Adelsried aus dem Tunnel, verläuft zwischen der Autobahn und der Autobahnkapelle, soll südlich-östlich der Autobahnbrücke (parallel) eine 300m-Brücke erhalten und soll danach wieder in einen Tunnel bis kurz vor Zusmarshausen. Adelsried fordert für die gesamte Strecke im Gebiet Adelsried eine Untertunnelung. Zusmarshausen bekommt wahrscheinlich einen Bahnhof (technischer Halt ca. alle 20 km notwendig, damit Güterverkehr überholt werden kann). Diskussion Überrascht waren doch einige GR-Kollegen, dass die Bahntrasse zwar nördlich der Autobahn verlaufen soll, der Tunnel aber nicht das gesamte Siedlungsgebiet umfasst. Reichenmiller-Thoma gab zu bedenken, dass das Trinkwasserschutzgebiet, das Gailenbacher Biotop und die Schwefelquelle in der Gemarkung Aystetten berücksichtigt werden müssen. Es wurde auch die Meinung vertreten, dass es nach der Fertigstellung der Bahntrasse ein Lärmschutzgutachten geben müsse und wenn das nicht allen Anforderungen entspricht, kann die Gemeinde den Klageweg beschreiten. Reichenmiller-Thoma hielt dagegen, dass jetzt noch Zeit wäre, die Bedenken an entsprechender Stelle zu äußern. Das sei aber schwierig, weil Aystetten sich bis jetzt noch nirgends mit Bedenken zu Wort gemeldet habe. Dieser Sachverhalt würde auch ein Gericht in seine Beurteilung der Situation miteinbeziehen. Der weitere „Fahrplan“ der DB-Planung sei, dass im Herbst die Verkehrsprognose 2040 vorliegt und ein Nutzen – Kosten-Gutachten beauftragt wird. Im November 2024 erfolgt die 1. Parlamentarische Befassung (PaBe), in der die DB die Vorschlagstrasse vorstellt. Im März 2025 wird die DB mit den Änderungen aus dem Nutzen – Kosten-Gutachten und der PaBe ihren Bericht zur Vorzugstrasse an den Bundestag übergeben, der über den Bahnausbau mit Neubau und Sanierung Bestandsstrecke entscheidet.