Bürgerversammlung im Bürgersaal kurzfristig verschoben auf 11.11.2021 um 19:00 Uhr

Am Mittwoch, 20. Oktober 2021, wurden vormittags die Mitglieder des Gemeinderats per Mail informiert, dass die diesjährige Bürgerversammlung vom nächsten Tag, 21.10.2021, auf den 11.11.2021 verschoben wird. Nachmittags wurde dann die Antragsfrist verlängert bis 09.11.2021.

Gründe für die kurzfristige Absage und Verschiebung werden in der neuen Einladung nicht genannt.

Wie zu erfahren war, gibt es eine Terminkollision im Bürgersaal, für die es keine andere Lösung gibt als dass die Bürgerversammlung ausfallen muss.

Die Bürgerversammlung findet also am Donnerstag, 11.11.2021 um 19:00 Uhr im Bürgersaal statt.

Zur Einladung zur Bürgerversammlung des 1. BGM geht’s hier.

Bitte nehmen Sie sich Zeit, kommen Sie und nehmen Sie Ihr Mitberatungsrecht in Anspruch. Informieren Sie sich, bringen Sie Ihre Anliegen ein, fragen Sie und kommentieren Sie die Angelegenheiten der Gemeinde, in der Sie wohnen und leben.

Kommen Sie also zahlreich und bringen Sie auch Ihre Nachbarn mit!

Auch Ihre 3. Bürgermeisterin wird anwesend sein.

Zur Pressemeldung über die verschobene Bürgerversammlung geht’s hier.


~~~~~~~~~~ Alte Meldung ~~~~~~~~~~

Bürgerversammlung im Bürgersaal Aystetten am 21.10.2021 um 19:00 Uhr

Am Donnerstag, 21. Oktober 2021, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal die diesjährige Bürgerversammlung statt.

Bitte kommen Sie und nehmen Sie Ihr Mitberatungsrecht in Anspruch. Informieren Sie sich, bringen Sie Ihre Anliegen ein, fragen Sie und kommentieren Sie die Angelegenheiten der Gemeinde, in der Sie wohnen und leben.

Auch Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) haben ein Recht darauf, in der Bürgerversammlung gehört zu werden und mitzudiskutieren.

Ihr konstruktives Engagement in der Bürgerversammlung ist keineswegs nutzlos, sondern kann und soll zu Empfehlungen an den Gemeinderat führen, die dort beraten werden müssen.

Vielfältige Themen

Die Tagesordnung ist vom 1. Bürgermeister zwar noch nicht festgelegt, aber die Themen Trinkwasser, Straßen- und Kanalsanierungen, Ortsentwicklung durch Nachverdichtung, die Situation in der Hauptstraße, Infrastrukturmaßnahmen (Mobilität, Energie, Klima), KiTa und Schule, Belange von Kindern, Jugendlichen und Senioren, Gebührenentwicklung, Vereinszuschüsse, Erhalt von Baum- und Grünbeständen usw. sind vielleicht auch in Ihrem Interesse.

Dem Gesetzgeber sind Ihr Recht auf Information und Mitberatung wichtig

Er legt in Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) fest, dass der erste Bürgermeister verpflichtet ist, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen und zu leiten (Art. 18 Abs 1 und 3 Satz 3 GO). Corona bedingt fiel die Bürgerversammlung 2020 aus und wurde nicht nachgeholt.

Die Bürgerinnen und Bürger besitzen demnach ein Mitberatungsrecht, denn gemeindliche Angelegenheiten gehen alle Einwohnerinnen und Einwohner etwas an, nicht nur den Bürgermeister und die Gemeinderätinnen und -räte. Deshalb haben in der Bürgerversammlung alle Gemeindeangehörigen, d. h. auch Kinder und Jugendliche, ein Rederecht, allerdings haben nur die Erwachsenen ein Stimmrecht. Die Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. (Art. 18 Abs.3 und 4 GO).

Kommen Sie also zahlreich und bringen Sie auch Ihre Nachbarn mit!

Auch Ihre 3. Bürgermeisterin wird anwesend sein.