Anträge zur Gemeinderatssitzung am 07.05.2020

In der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 07.05.2020 brachte unsere Gemeinderatsfraktion 12 Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung ein. Mehr Information, Transparenz und Beteiligung der Gemeinderät*innen und Bürger*innen an Entscheidungen ist das Grundanliegen aller Anträge:

  1. Der Aufgabenbereich des Gemeinderats soll um die grundsätzlichen Angelegenheiten gemeindlich verwalteter oder initiierter Stiftungen, insbesondere Änderungen des Stiftungsrechts ergänzt werden. Hier im Wortlaut.
  2. Gemeinderatsmitglieder sollen für eine wirksame Ratsarbeit generell ein Recht auf Akteneinsicht, soweit es sich nicht um personen- oder steuerbezogene Akten handelt, erhalten. Bisher ist dieses Recht auf die Beratungsgegenstände der nächsten Sitzung beschränkt. Hier im Wortlaut.
  3. Es empfiehlt sich, möglichst alles öffentlich und wenig nichtöffentlich zu beraten, weshalb auch Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten der Öffentlichkeit bekannt geben werden sollen. Hier im Wortlaut.
  4. Der Bürgersaal wurde auch als Ort für die Gemeinderatssitzungen gebaut. Dort sollen sie barrierefrei wieder bevorzugt stattfinden und nicht wie bisher im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr. Hier im Wortlaut.
  5. Anträge sollen rascher auf die Tagesordnung gebracht werden, sodass sie nicht mehr 3 Monate nach Eingang unbearbeitet aufgeschoben werden können. Außerdem soll die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen (in verallgemeinerter Form) bekannt gegeben werden. Hier im Wortlaut.
  6. Bürgerbeteiligung funktioniert nur mit gut informierten Menschen. Deshalb sollen die Sitzungsunterlagen und Beschlussvorschläge zur Vorbereitung auf Gemeinderatssitzungen online den Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden. Hier im Wortlaut.
  7. Niederschriften sollen zügig zur Genehmigung vorliegen, damit ein Beratungsverlauf wiederzuerkennen ist. Statt Umlaufverfahren sollen alle Unterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung jedem Gemeinderatsmitglied vorliegen. Der Bürgermeister wird zum Sachstandsbericht verpflichtet. Hier im Wortlaut.
  8. In Einzelfällen soll Zuhörenden das Wort durch Mehrheitsbeschluss erteilt werden. Hier im Wortlaut.
  9. Um ein differenziertes Abstimmen über Anträge zu ermöglichen, sollen keine Antragspakete mehr pauschal beschlossen werden, sondern über einzelne Teile eines Antrags getrennt abgestimmt werden. Hier im Wortlaut.
  10. Das bisherige „Gewohnheitsrecht“ der Bürgerfragestunde soll in der Geschäftsordnung rechtlich verankert werden. Hier im Wortlaut.
  11. Die Gemeinderät*innen sollen die Möglichkeit haben, ihr Abstimmungsverhalten schriftlich zu begründen und der Niederschrift beizulegen. Für mehr Information und Transparenz sollen die Bürger*innen online Sitzungsunterlagen samt Niederschriften einsehen, mit den Behörden kommunizieren und ihre Dienste in Anspruch nehmen können. Hier im Wortlaut.
  12. Es wird ein 3. Bürgermeister mittels Vertretungsregelung gefordert. Hier im Wortlaut.