Anschlüsse der Grundstücksentwässerung: an öffentliche Kanäle oder an bestehenden Privatkanal?

Aus einer der drängendsten offenen Fragen des Ortstermins im Grasweiherweg zur Kanalsanierung ist ein Antrag entstanden, der grundsätzlich klären soll, wie mit einer bestehenden Grundstücksentwässerung über Privatkanäle umgegangen werden soll.

Historisch gesehen verlaufen viele alte Kanäle durch Grundstücke, die inzwischen nicht mehr im Eigentum der Gemeinde sind, sondern sich in Privatbesitz befinden.

Diese Privatkanäle konnten bei der Kamerabefahrung zum Teil nicht eingesehen und beurteilt werden, zum Teil ist ihre genaue Lage unbekannt. Auch gab es früher Doppelschächte, bei denen durch ein Trennsystem in einem Kanal sowohl Schmutzwasser wie auch Regenwasser abgeleitet wurde. Bei starkem Regen konnte es durchaus geschehen, dass die Kanalisation das viele Regenwasser nicht in ihrer Regenwasserrinne aufnehmen konnte, das Regenwasser ins Schmutzwasser überlief, die Abwässer sich mischten und dadurch Fäkalien in den Mühlbach geschwemmt wurden.

Die damals verwendeten Materialien für die Kanalrohre und Kanalmuffen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betonfestigkeit und Dichtheit.

Sollen die alten Kanäle auf Privatgrund weiterbetrieben werden, so ergeben sich einige Fragen bezüglich des Bestandsschutzes der Eigentümer, ob sie weiterhin in ihre alten Kanäle ableiten dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschehen kann. Auch geht es darum, ob die Gemeinde trotz Privatkanal bei den betroffenen Häusern neue Hausanschlüsse mit Kontrollschacht zum neuen öffentlichen Kanal hin vorsorglich für einen späteren Umschluss baut und legt.

Im Grunde geht es darum zu klären, wie die Entwässerungssatzung der Gemeinde Aystetten vom 08.12.2016 und die Verordnung zur Eigenüberwachung angewendet werden soll. Die EÜV (Eigenüberwachungsverordnung) soll gewährleisten, dass Kanäle ihren bestimmungsgemäßen Zweck in einwandfreiem Zustand erfüllen, insbesondere, dass das Grundwasser vor Abwässern geschützt wird und Regenwasser im Sinne des Hochwasserschutzes geordnet abgeleitet wird. Dazu sind Regelungen getroffen, die ein Zeitraster der Überprüfung der Kanäle vorgeben.

Zum Antrag im Wortlaut geht es hier.

Die Entwässerungssatzung finden Sie hier als PDF (Stand: 2016) oder über diesen Link auf der Homepage der Gemeinde Aystetten.

Zur weiteren Information können Sie hier die Eigenüberwachungsverordnung lesen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUeV

Im Zusammenhang mit den Privatkanälen ist Anhang 2, Dritter Teil ab S. 18 maßgeblich. Den Auszug finden Sie hier.

Auch das Bayerisches Landesamt für Umwelt hat eine Broschüre herausgegeben: Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren.